|
|
|
 |
|
|
Beratungsbesuche im Religionsunterricht- Der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht und dem Religionspädagogischen Seminar (RPS) ist es ein Anliegen, den Veränderungen und Neuerungen im Bereich der Schulentwicklung in Bayern Rechnung zu tragen.
Dies geschieht unter anderem dadurch, dass diejenigen, die Religionsunterricht erteilen, möglichst schnell und effektiv Ansprechpartner finden, die bei Fragen und Problemen vor Ort Hilfestellung, Anregung und Unterstützung bei Überlegungen zur Unterrichtsplanung und –durchführung, aber auch gegenüber staatlichen Institutionen bieten. Dies soll sowohl den organisatorischen Bereich als auch inhaltliche Fragen betreffen. - Ansprechpartner in diesem Sinne sind die für den jeweiligen Schulamtsbezirk zuständigen FachmitarbeiterInnen des RPS und die in der gesamten Diözese zuständigen FachmitarbeiterInnen für Förderschulen und weiterführende Schulen (BS, Gymn.,RS).
Bei den FachmitarbeiterInnen im RPS handelt es sich um eine Gruppe von MitarbeiterInnen, die einen deutlichen Bezug zur Region haben, erfahrene LehrerInnen sind und in regelmäßigen Abständen Austausch und Fortbildung zu zentralen Aspekten des Religionsunterrichts und der kollegialen Beratung haben. In diesem Sinne werden in den Durchführungsbestimmungen zur Dienstordnung (vgl. dort III, Art. 8, Abs. 2 ) der FachmitarbeiterInnen Regelungen zum Thema Schulbesuche/ Beratung getroffen. - Für Beratungsbesuche im Förderschulbereich ist Herr Zwosta, in beruflichen Schulen Herr Trunk, in Realschulen Herr Dr. Schmid und in Gymnasien Herr Hagel zuständig. Die Geistlichen erhalten in Absprache mit Herrn Schmid von ihm und von Schulbeauftragten Unterrichtsbesuche.
- Die Besuche finden in einem 3jährigen Turnus statt und zwar für Religionslehrer/-innen i.K. und Gemeindereferenten/-innen, die nach dem 1.9.1979, für die Geistlichen und Pastoralreferenten/-innen, die nach dem 1.1. 1986, die 2. Dienstprüfung abgelegt, einen unbefristeten Dienstvertrag erhalten und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Unterrichtsbesuche in der 3. Phase werden von der HA Schule und RU und dem RPS als kollegiale Beratung und Gesprächsanlass für Fragen, Erwartungen und Probleme betrachtet, die den Religionsunterricht betreffen. In diesem Sinne sind sie nicht Ausdruck der Beurteilung und Einordnung der zu Beratenden, sondern dienen der Reflexion und gegebenenfalls Weiterentwicklung des unterrichtlichen Arbeitens. Dabei können alle für den Unterricht bedeutsamen Aspekte in den Blick genommen werden. Es ist insofern nicht Ziel der beratenden Unterrichtsbesuche Beurteilungen zu erheben, sondern Unterstützung und Beratung anzubieten. Als Rückmeldung an die Schulabteilung dient einzig der Hinweis, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat. Ein gegebenenfalls erstelltes, vertrauliches Kurzprotokoll (Stichpunkte), das anlässlich des Unterrichtsbesuchs gemeinsam verfasst wird, kann einerseits Gesprächsbasis für den nächsten turnusgemäßen Beratungsbesuch sein und ist andererseits den FachmitarbeiterInnen Grundlage für Anregungen zur Planung von diözesanen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen.

|
|
|