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Mitgliedschaft und Satzung- Ordentliches Mitglied des Verbandes kann jede Person werden - vor allem jede/r nebenamtlich tätige Kirchenmusiker, selbst wenn er/sie nur gelegentlich aushilft, sowie Leiter und Mitglieder von Chören und Sing- und Spielgruppen.
- Selbstverständlich steht auch Institutionen und Firmen die fördernde Mitgliedschaft offen.
- Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung.
- Der Verband versteht sich als Vertreter der KirchenmusikerInnen der Erzdiözese Bamberg.
- Der Verband ist ordentliches Mitglied im Bundesverband der katholischen Kirchenmusiker Deutschlands.
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Alle vier Jahre wird der Vorstand neu gewählt.
- Der Sitz des Verbandes ist Bamberg.
(Download der Satzung - pdf)
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