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Mitgliedschaft und Satzung

  • Ordentliches Mitglied des Verbandes kann jede Person werden - vor allem jede/r nebenamtlich tätige Kirchenmusiker, selbst wenn er/sie nur gelegentlich aushilft, sowie Leiter und Mitglieder von Chören und Sing- und Spielgruppen.
  • Selbstverständlich steht auch Institutionen und Firmen die fördernde Mitgliedschaft offen.
  • Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung.
  • Der Verband versteht sich als Vertreter der KirchenmusikerInnen der Erzdiözese Bamberg.
  • Der Verband ist ordentliches Mitglied im Bundesverband der katholischen Kirchenmusiker Deutschlands.
  • Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Alle vier Jahre wird der Vorstand neu gewählt.
  • Der Sitz des Verbandes ist Bamberg.

(Download der Satzung - pdf)

 

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